Ein 56-jähriger Schweizer steht vor dem Aargauer Obergericht. Er wird des Mordes aus Eifersucht beschuldigt.
Obergericht Aargau
Aargauer Obergericht in Aarau. (Archivbild) - Keystone
Ad

Vor dem Aargauer Obergericht am heutigen Donnerstag steht ein 56-jähriger Schweizer. Er soll im Februar 2022 in Spreitenbach AG einen 74-Jährigen getötet haben, den er als Rivalen um die Liebe einer Frau sah.

Das Bezirksgericht Baden verurteilte den Mann im April 2023 wegen Mordes und einiger Nebendelikte zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie zu einer bedingten Geldstrafe. Für seinen Entscheid konnte das Gericht sich einzig auf Indizien stützen.

Zeugen gab es keine und der Beschuldigte machte Erinnerungslücken geltend. Das erstinstanzliche Urteil wurde ans Obergericht weitergezogen. Der Verteidiger hatte die Tötung zwar nicht verneint, jedoch auf Notwehr und damit Freispruch seines Mandanten plädiert.

Motiv Eifersucht?

Für die Nebendelikte sei eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten angemessen. Der Staatsanwalt hatte 17 Jahre wegen Mordes gefordert. Motiv der Tat war laut Anklage Eifersucht. Der Beschuldigte liebte seit einigen Jahren eine Frau, die er als Prostituierte kennengelernt hatte.

Am Tag vor der Tat liess sie ihn wissen, sie könnten sich am Abend nicht treffen, da sie nicht alleine sei. Der Schweizer fuhr zu ihrer Wohnung in Spreitenbach und beobachtete, wie sie zu einem Mann in ein Auto stieg.

Am folgenden Morgen drang der Beschuldigte in die Parterrewohnung der Frau ein. Er wusste, dass sie zu dieser Zeit nicht da sein würde. In der Wohnung befand sich das spätere Opfer, ein 74-jähriger Deutscher. Unvermittelt ging der Beschuldigte mit einem mitgebrachten Messer auf den Rivalen los, so die Anklage.

Brutale Tat

Die Fachleute der Rechtsmedizin stellten später unter anderem 15 wuchtig ausgeführte Stichverletzungen fest. Der Verletzte verblutete am Tatort. Kampfspuren fanden die Ermittler keine. Der Beschuldigte selbst wies drei weniger tiefe Stichverletzungen auf.

Sie stammten von dem Messer, das der Tote in der Hand hielt. Laut Anklage hatte der Schweizer sie sich selbst zugefügt und das Messer dann seinem Opfer in die Hand gelegt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

StaatsanwaltFreispruchGerichtTatortLiebe